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   VGH Hessen, 08.08.2023 - 6 B 762/23   

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https://dejure.org/2023,25313
VGH Hessen, 08.08.2023 - 6 B 762/23 (https://dejure.org/2023,25313)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.08.2023 - 6 B 762/23 (https://dejure.org/2023,25313)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. August 2023 - 6 B 762/23 (https://dejure.org/2023,25313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 4a AufenthG, § 81 Abs 1 AufenthG, EG-Marokko Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen
    Aufenthaltserlaubnis nach dem Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Marokko

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2023 - 6 B 762/23
    Zwar ist die genannte Vorschrift mit ihren Rechtswirkungen auch in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar anwendbar, da die Bestimmungen des Abkommens unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und nach Gegenstand und Art des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthalten, deren Erfüllung und deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 1999 - C-416/96 -, juris; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, juris).

    Dies kommt in Betracht, wenn der Mitgliedstaat dem marokkanischen Arbeitnehmer in Bezug auf die Beschäftigung durch eine Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Zeit weitergehende Rechte verliehen hat als in Bezug auf den Aufenthalt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 1999 - C-416/96 -, juris; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 32/02 -, juris).

  • EuGH, 08.07.2020 - C-905/19

    Kreis Groß-Gerau - Streichung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2023 - 6 B 762/23
    Die gleiche Auffassung vertrete auch das Verwaltungsgericht Darmstadt in seinem Vorabentscheidungsersuchen vom 11. Dezember 2019 in der Rechtsache C-905/19.

    Jedenfalls fehlt es bereits deshalb an einem abkommenswidrigen Eingriff in diese unmittelbar durch Gesetz begründete Rechtsposition, da die Antragsgegnerin - anders als es etwa in dem von der Antragstellerseite angeführten Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH in der Rechtssache C-905/19 (juris) ausgeführt wird - die ursprünglich nach §§ 27, 30 AufenthG für zwei Jahre befristet erteilte Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers vom 30. Oktober 2020 nicht aus Anlass der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft und damit dem Entfall der wesentlichen Titelerteilungsvoraussetzung (nachträglich) nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG verkürzt hat.

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2023 - 6 B 762/23
    Zur weiteren Begründung verweise er - der Antragsteller - auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Dezember 1992 - C-237/91 -, Kazim Kus.
  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2023 - 6 B 762/23
    Zwar ist die genannte Vorschrift mit ihren Rechtswirkungen auch in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar anwendbar, da die Bestimmungen des Abkommens unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und nach Gegenstand und Art des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthalten, deren Erfüllung und deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 1999 - C-416/96 -, juris; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, juris).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2023 - 6 B 762/23
    Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens entfalte insofern unmittelbare Wirkung (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C 97/05 -, Gattoussi).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 32.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2023 - 6 B 762/23
    Dies kommt in Betracht, wenn der Mitgliedstaat dem marokkanischen Arbeitnehmer in Bezug auf die Beschäftigung durch eine Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Zeit weitergehende Rechte verliehen hat als in Bezug auf den Aufenthalt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 1999 - C-416/96 -, juris; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 32/02 -, juris).
  • VGH Hessen, 14.03.2006 - 9 TG 512/06

    Erfolg einer Beschwerde allein bei fehlender Ergebnisrichtigkeit der

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2023 - 6 B 762/23
    Es kann vom Gesetz nicht gewollt sein, dass das Beschwerdegericht eine dem Beschwerdeführer nachteilige Entscheidung wegen deren unzutreffender Begründung aufheben müsste, obgleich erkennbar ist, dass sich diese Entscheidung aus anderen als den ausdrücklich angegebenen Gründen als richtig erweist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. März 2006 - 9 TG 512/06 -, juris, Rdnr. 8).
  • VGH Hessen, 08.03.2024 - 6 B 453/23

    Untersagung des öffentlichen Angebots einer Edelmetallanlage

    Es kann vom Gesetz nicht gewollt sein, dass das Beschwerdegericht eine dem Beschwerdeführer nachteilige Entscheidung wegen deren unzutreffender Begründung aufheben müsste, obgleich erkennbar ist, dass sich diese Entscheidung aus anderen als den ausdrücklich angegebenen Gründen als richtig erweist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 14. März 2006 - 9 TG 512/06 -, juris, Rdnr. 8, und vom 8. August 2023 - 6 B 762/23 -, juris, Rdnr. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 3 M 80/23

    Zu den Darlegungsanforderungen im Beschwerdeverfahren

    Für die Beschwerdebegründung ist vielmehr ein substantiierter Vortrag erforderlich (zum Ganzen: vgl. HessVGH, Beschluss vom 8. August 2023 - 6 B 762/23 - juris Rn. 5 m.w.N.; Beschluss des Senats Beschluss vom 28. Januar 2019 - 3 M 1/19 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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